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   LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03   

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LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03 (https://dejure.org/2004,33448)
LG Lübeck, Entscheidung vom 16.04.2004 - 4 O 151/03 (https://dejure.org/2004,33448)
LG Lübeck, Entscheidung vom 16. April 2004 - 4 O 151/03 (https://dejure.org/2004,33448)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft - MaBV-Bürgschaft: Welchen Sicherungszweck hat sie?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    MaBV-Bürgschaft sichert auch den großen Schadensersatz - jedenfalls vor Abnahme! (IBR 2004, 1103)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98

    Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts

    Auszug aus LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03
    Darüber hinaus ist auch umstritten, ob ein Bauträger durch Stellung einer Bürgschaft nach § 7 MaBV im Wege einer formularmäßigen Vereinbarung nicht nur von der - hier in Teil II § 2 Abs. 1 des notariellen Vertrages übernommenen - Vorleistungspflicht des § 3 Abs. 2 MaBV, sondern auch von der bürgerlichrechtlichen Vorleistungspflicht nach § 641 BGB wirksam befreit werden kann (vgl. insbesondere BGH, NJW 1999, 1105 / 1107 m.w.N.).

    Nach dem gem. Artikel 229 § 5 Satz 1 EGBGB hier noch anzuwendenden alten Recht ist das Werk auch dann noch nicht fertiggestellt, wenn es nur noch kleinere und weniger bedeutende Mängel aufweist, solange sie nicht ausnahmsweise nach Art, Umfang und Auswirkungen derart unbedeutend sind, dass das Interesse des Auftraggebers an einer Beseitigung vor der Abnahme nicht schützenswert ist und sich eine Verweigerung der Abnahme deshalb als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen würde (BGH, NJW 1996, 1280/1281 und BGH NJW 1999, 1105/1107).

    Schon aufgrund dieses finanziellen Aufwandes kann das schützenwerte Interesse des Beklagten an der Mängelbeseitigung nicht verneint werden (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1999, 1105/1107).

    Das ergibt sich schon daraus, dass die in Maschinenschrift auf Bögen mit Kopf- und Fußzeile der Sparkasse niedergelegte Bürgschaftserklärung mit der Überschrift "Bürgschaft ... gemäß § 7 Makler- und Bauträgerverordnung" in ihrem Inhalt weitgehend mit der in der Anlage 7 des Musterentwurfs der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 34 c der Gewerbeordnung und zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBVwV) - abgedruckt bei Marcks, MaBV, 7. Auflage, Seite 355/417 - übereinstimmt und von einer Sparkasse verwendet wurde, was ungeachtet der Einfügung der konkreten Einzeldaten betreffend Namen, Erwerbsvertrag, Höhe der Vermögenswerte und des Höchstbetrages schon nach der Lebenserfahrung den ersten Anschein für einen von der Sparkasse gestellten Formularvertrag begründet (vgl. BGH, NJW 1999, 1105/1106).

    Das sind insbesondere der Verlust der Möglichkeit, beim Auftreten von Mängeln das Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB geltend zu machen oder im Falle der (teilweisen) Nichterfüllung mit Schadenersatzansprüchen bzw. mit Ansprüchen auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten aufzurechnen (BGH, NJW 1999, 1105/1106 f, und WM 2002, 1655).

    Daraus ergibt sich eine Unklarheit bei der Auslegung, die gemäß § 5 AGBG zu Lasten der Klägerin geht (vgl. BGH, NJW 1999, 1105/1107).

  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen eines Bauträgervertrages

    Auszug aus LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03
    Nach ihrem Wortlaut sichert die Bürgschaft zunächst alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Gewerbetreibenden auf Rückgewähr oder Auszahlung der von ihm geleisteten Vorauszahlung, wozu insbesondere auch ein Schadenersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung gemäß §§ 636 Absatz 1 Satz 2, 326 Absatz 1 BGB gehört (vgl. BGH, WM 2002, 1655 und NJW 2003, 285).

    Das sind insbesondere der Verlust der Möglichkeit, beim Auftreten von Mängeln das Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB geltend zu machen oder im Falle der (teilweisen) Nichterfüllung mit Schadenersatzansprüchen bzw. mit Ansprüchen auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten aufzurechnen (BGH, NJW 1999, 1105/1106 f, und WM 2002, 1655).

    Dieser Schutzzweck gebietet es, den Umfang der Bürgschaft weit zu bestimmen (BGH, WM 2002, 1655).

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96

    Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter

    Auszug aus LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03
    Denn eine Gewährleistungsbürgschaft im Baurecht sichert insbesondere auch Mängelgewährleistungsansprüche nach Abnahme (Palandt, BGB, 62. Aufl., vor § 765 Rd.-Nr. 13; BGH NJW 1998, 1140/1141).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03
    Nach dem gem. Artikel 229 § 5 Satz 1 EGBGB hier noch anzuwendenden alten Recht ist das Werk auch dann noch nicht fertiggestellt, wenn es nur noch kleinere und weniger bedeutende Mängel aufweist, solange sie nicht ausnahmsweise nach Art, Umfang und Auswirkungen derart unbedeutend sind, dass das Interesse des Auftraggebers an einer Beseitigung vor der Abnahme nicht schützenswert ist und sich eine Verweigerung der Abnahme deshalb als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen würde (BGH, NJW 1996, 1280/1281 und BGH NJW 1999, 1105/1107).
  • BGH, 22.10.2002 - XI ZR 393/01

    Umfang und Sicherungszweck einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

    Auszug aus LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03
    Nach ihrem Wortlaut sichert die Bürgschaft zunächst alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Gewerbetreibenden auf Rückgewähr oder Auszahlung der von ihm geleisteten Vorauszahlung, wozu insbesondere auch ein Schadenersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung gemäß §§ 636 Absatz 1 Satz 2, 326 Absatz 1 BGB gehört (vgl. BGH, WM 2002, 1655 und NJW 2003, 285).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 1.85

    Mieter - Öffentlich geförderte Wohnung - Klagebefugnis - Freistellung -

    Auszug aus LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03
    Unabhängig davon ergibt sich dies aber auch aus § 5 Absatz 1 und 2 WEG, wonach die Bodenplatten (einschließlich Isolierschicht) und die Außenwände von Balkonen zum nicht sonderrechtsfähigen Gemeinschaftseigentum gehören (BGH, WM 1987, 417/418).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03
    Die Nichtigkeit dieser Regelung führt wegen des Zwecks der MaBV, den Erwerber vor Vermögensschäden zu schützen, nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages, sondern zur Vorleistungspflicht des Veräußerers nach Maßgabe des § 641 BGB (vgl. zu Abweichungen von der Ratenzahlungsregelung des § 3 Abs. 2 MaBV BGH, NJW 2001, 818 / 820) - die im vorliegenden Fall gemäß Artikel 229 § 5 Satz 1 EGBGB auch noch nicht durch § 632 a BGB modifiziert war.
  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03
    Sparkasse Bremen zu entrichten hat (vgl. BGH NJW 1989, 1482).
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